Die saarVV Card
Zeitliche Geltungsdauer
Einzelfahrkarten werden zum sofortigen Fahrtantritt ausgegeben und gelten ab Verkaufszeitpunkt maximal:
in Großwaben
in der Preisstufe 0: 60 Minuten
Allgemein
in der Preisstufe 1: 60 Minuten
in der Preisstufe 2: 90 Minuten
in den Preisstufen 3 bis 5: 120 Minuten
in den Preisstufen 6 bis 8: 180 Minuten
in den Preisstufen 9 und 10: 300 Minuten
Mit Zeitablauf muss das Fahrzeug bestiegen sein, mit dem der Fahrgast sein Ziel erreicht. Das Zusammensetzen des erforderlichen Fahrpreises durch Entwertung mehrerer Einzelfahrkarten ist unzulässig.
Räumlicher Geltungsbereich
Einzelfahrkarten gelten in ihrer Preisstufe für eine Fahrtrichtung und berechtigen zum fahrplantechnisch notwendigen Umsteigen an der Verknüpfungshaltestelle. Fahrtunterbrechungen, Umweg-, Rund- oder Rückfahrten sind nicht erlaubt. Fahrkarten der Preisstufen 9 und 10 berechtigen, unabhängig von der eingetragenen Zielwabe, aus Fahrtrichtung der Startwabe zur Weiterfahrt (keine Rückfahrt) im saarVV-Netz.
Übertragbarkeit
Ja.
Mitnahmeregelung
Keine.
Benutzungsbestimmungen
Einzelfahrkarten sind zu entwerten, falls sie nicht bereits entwertet ausgegeben werden.
Benutzung der 1. Klasse
Bei der Benutzung der 1. Klasse im Schienenverkehr ist pro Fahrt und Person ein Zuschlag gemäß Ziffer 6 der Tarifbestimmungen zu erwerben.
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Ticket-Angeboten finden Sie in den aktuellen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen.




