Die saarVV Card


Zeitliche Geltungsdauer

Einzelfahrkarten werden zum sofortigen Fahrtantritt ausgegeben und gelten ab Verkaufszeitpunkt maximal:

 

in Großwaben

in der Preisstufe 0:                     60 Minuten

 

Allgemein

in der Preisstufe 1:                     60 Minuten

in der Preisstufe 2:                     90 Minuten

in den Preisstufen 3 bis 5:       120 Minuten

in den Preisstufen 6 bis 8:       180 Minuten

in den Preisstufen 9 und 10:    300 Minuten

 

Mit Zeitablauf muss das Fahrzeug bestiegen sein, mit dem der Fahrgast sein Ziel erreicht. Das Zusammensetzen des erforderlichen Fahrpreises durch Entwertung mehrerer Einzelfahrkarten ist unzulässig.

 

Räumlicher Geltungsbereich

Einzelfahrkarten gelten in ihrer Preisstufe für eine Fahrtrichtung und berechtigen zum fahrplantechnisch notwendigen Umsteigen an der Verknüpfungshaltestelle. Fahrtunterbrechungen, Umweg-, Rund- oder Rückfahrten sind nicht erlaubt. Fahrkarten der Preisstufen 9 und 10 berechtigen, unabhängig von der eingetragenen Zielwabe, aus Fahrtrichtung der Startwabe zur Weiterfahrt (keine Rückfahrt) im saarVV-Netz.

 

Übertragbarkeit

Ja.

 

Mitnahmeregelung

Keine.

 

Benutzungsbestimmungen

Einzelfahrkarten sind zu entwerten, falls sie nicht bereits entwertet ausgegeben werden.

 

Benutzung der 1. Klasse

Bei der Benutzung der 1. Klasse im Schienenverkehr ist pro Fahrt und Person ein Zuschlag gemäß Ziffer 6 der Tarifbestimmungen zu erwerben.


Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Ticket-Angeboten finden Sie in den aktuellen  Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen