JobTicket


Zeitliche Geltungsdauer

Das JobTicket gilt für 12 Monate.

 

Räumlicher Geltungsbereich

Das JobTicket berechtigt ab dem 1. Gültigkeitstag zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Gültigkeitszeitraumes im gesamten saarVV-Netz in den angegebenen Waben oder im eingetragenen Landkreis/Regionalverband.

 

Übertragbarkeit

Das JobTicket ist nur für fest angestellte Mitarbeiter von Unternehmen/Behörden bestimmt, die nicht nur gelegentlich von dem Unternehmen/der Behörde beschäftigt werden. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an andere Personen ist nicht statthaft. Das JobTicket ist persönlich und auf den Namen des Mitarbeiters auszustellen. Es ist nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem Mitarbeiterausweis oder einem anderen geeigneten Identifikationsnachweis.

 

Benutzungsbestimmungen

Die Mindestabnahmemenge beträgt 20 JobTickets. Die Teilnahme am JobTicket von fest angestellten Mitarbeitern von Unternehmen/Behörden kann jeweils zum 1. eines Monats grundsätzlich für die Dauer von 12 Monaten erfolgen. Das Unternehmen/die Behörde stellt dem Verkehrsunternehmenm 4 Wochen vor Beginn der Laufzeit eine Liste/Datei zur Verfügung mit Namen und Anschrift der JobTicket-Nutzer. Das Verkehrsunternehmen beachtet die erforderlichen Datenschutzbestimmungen. Das Ausscheiden von einzelnen fest angestellten Mitarbeitern aus dem Nutzerkreis ist nur zum letzten eines Kalendermonats möglich.

Das Vertragsverhältnis kann erstmals nach Ablauf eines Jahres mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Bei Abrechnungsstellen gemäß 4.8.8 Abs. 3  der Tarifbestimmungen beträgt die Mindestlaufzeit 3 Jahre.


Dem Verkehrsunternehmen steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn das Unternehmen/die Behörde Job-Tickets nach Abmahnung missbräuchlich weiter verwendet oder mit der Zahlung für mehr als 2 Monate im Rückstand ist. Das JobTicket ist eine besondere Jahreskarte, die nur über den Arbeitgeber zu beziehen ist.
Ein Unternehmen/eine Behörde kann durch Rahmenvertrag den Bezug von JobTickets im saarVV-Netz für fest angestellte Mitarbeiter zur Benutzung aller Verkehrsmittel im saarVV vereinbaren. Auszubildende, Praktikanten und diesen gleichzusetzende Mitarbeiter, die grundsätzlich Anspruch auf Bezug von vergünstigten Zeitkarten haben, erhalten kein JobTicket. Die Anzahl dieser Mitarbeiter ist auch nicht in die Anteilsberechnungen einzubeziehen.

 

Rabattierung

Ein Unternehmen/eine Behörde erhält bei Bezug der JobTickets für fest angestellte Mitarbeiter Nachlässe auf die Preise von Jahreskarten. Voraussetzung für die Gewährung des Nachlasses ist, dass das JobTicket-Angebot zu Neukunden führt. Zu diesem Zweck fördert das Unternehmen/die Behörde das JobTicket-Angebot so weit wie möglich. Die Feststellung der Ausgangslage (Jahreskarten-Inhaber bei dem Unternehmen/ der Behörde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) und die Ermittlung des Zuwachses ist nach den grundsätzlichen Vorgaben des Verkehrsunternehmens vorzunehmen. Die Mindestabnahmemenge beträgt 20 JobTickets.

Der Nachlass beträgt 10%.
Er erhöht sich in Abhängigkeit vom Zuwachs der Neukunden.
Zuwachs Neukunden in % der Gesamtzahl der Mitarbeiter
Rabatt je Jahresabo

20-39 15%

40-59 20%

60-79 25%

80 und mehr 30%

 

Mitnahmeregelung

Das JobTicket erlaubt die unentgeltliche Mitnahme von bis zu drei Kindern unter sechs Jahren gem. 3.4.2. An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen berechtigen Jobtickets innerhalb ihres Geltungsbereiches ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3.00 Uhr zur Mitnahme von zwei weiteren Personen. An Stelle einer Person kann maximal ein Hund mitgenommen werden.


Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Ticket-Angeboten finden Sie in den aktuellen  Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen