Landkreis SchülerTicket
Zeitliche Geltungsdauer
Wie bei Monatskarten (siehe Ziffer 4.5.1 und 4.7.1)
Räumlicher Geltungsbereich
Die vereinbarten Landkreis SchülerTickets gelten im jeweils eingetragenen Landkreis/Regionalverband. Sie gelten auch in Korridorfahrten (ohne Aus- und Zustieg) durch den Nachbarlandkreis.
Übertragbarkeit
Landkreis SchülerTickets sind nicht übertragbar.
Benutzungsbestimmungen
In den Landkreisen im Saarland werden aufgrund besonderer Vereinbarungen Monatskarten im Ausbildungsverkehr als Landkreis SchülerTickets an Schüler ausgegeben.
Benutzung der 1. Klasse
Nicht zugelassen.
Mitnahmeregelung
Keine.
Verfahren
Das Landkreis SchülerTicket gibt es nur im Abonnement. Das Abonnement kann an jedem 1. eines Monats begonnen werden, wenn bis zum 10. des Vormonats der Bestellschein mit Einzugsermächtigung vorliegt. Fahrkarten werden zugeschickt. Der monatliche Abonnementpreis ergibt sich aus der Preistafel. Monatskarten im Ausbildungsverkehr im Abonnement sind als e-ticket oder mit einem Lichtbild ausgestattet fälschungssicher auszugeben.
Fahrkarte verloren oder beschädigt
Gegen ein Entgelt von 15,00 € wird einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt. Sofern eine Ersatzkarte ausgestellt worden ist, gilt dies auch bei Wiederauffinden der Originalkarte.
Die wiedergefunden Originalkarte ist ungültig und unverzüglich an die Ausgabestelle der Ersatzkarte zurück zugeben. Verlorene Ersatzkarten werden nicht ersetzt. Als abhanden angezeigte Fahrkarten sind ungültig.
Beschädigte, verschmutzte, aber noch lesbare Zeitkarten werden bei Abgabe gegen ein Entgelt von 5,00 € ausgetauscht.
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Ticket-Angeboten finden Sie in den aktuellen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen.




