BürgerTicket
Zeitliche Geltungsdauer
BürgerTickets im Barverkauf gelten ein Jahr vom ersten Gültigkeitstag bis 12.00 Uhr des gleichen Tages des Folgejahres. BürgerTickets im Abonnement gelten vom Ersten eines Monats und enden am Letzten des Vormonats des darauf folgenden Jahres.
Räumlicher Geltungsbereich
Das BürgerTicket berechtigt ab dem 1. Gültigkeitstag zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Gültigkeitszeitraumes im angegebenen Landkreis/Regionalverband oder im gesamten saarVV-Netz.
Übertragbarkeit
Keine.
Benutzungsbestimmungen
BürgerTickets sind als e-ticket oder mit einem Lichtbild ausgestattet fälschungssicher auszugeben. Die Inhaberschaft ist dem Personal auf Verlangen mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. BürgerTickets können im Barverkauf gegen Einmalzahlung in den Abocentern erworben werden.
Gültigkeit und Preisberechnung bei Tarifänderungen
BürgerTickets im Barverkauf, die vor einer Tariferhöhung erworben wurden, gelten bis zum Ende der vorgesehenen Laufzeit. Eine Nacherhebung findet nicht statt. Bei BürgerTickets im Abonnement findet eine Anpassung der monatlichen Abbuchungsbeträge im Monat der Tarifanpassung statt.
Benutzung der 1. Klasse
Bei der Benutzung der 1. Klasse im Schienenverkehr ist pro Fahrt und Person ein Zuschlag gemäß Ziffer 6 der Tarifbestimmungen zu erwerben.
Mitnahmeregelung
BürgerTickets berechtigen zur Mitnahme von bis zu 3 Kindern unter 6 Jahren. An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen berechtigen Bürgertickets innerhalb ihres Geltungsbereiches ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3.00 Uhr zur Mitnahme von zwei weiteren Personen. An Stelle einer Person kann maximal ein Hund mitgenommen werden.
Verfahren
BürgerTickets werden im Abonnement ausgegeben, wenn ein Antrag mit Einzugsermächtigung vorgelegt wird. Das jeweilige Fahrgeld wird monatlich im Voraus bis auf weiteres, jedoch mindestens für die Dauer von 12 Monaten, von einem Girokonto bei einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut abgebucht. Das Abonnement kann an jedem 1. eines Monats begonnen werden, wenn bis zum 10. des Vormonats der Bestellschein mit Einzugsermächtigung vorliegt.
Kündigung des Abonnements, Preisänderungen
Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich bis zum 10. des Monats zu erfolgen. Wird das Abonnement vor Ablauf der ersten 12-Monatsfrist gekündigt, so wird der Unterschied zwischen dem BürgerTicket Abonnementpreis und dem Normalpreis einer allgemeinen Monatskarte für: Ps 4 bei Geltungsbereich für einen Landkreis/Regionalverband Saarbrücken, Ps 10 bei Geltungsbereich saarVV-Netz für den zurückliegenden Zeitraum erhoben. Dies gilt nicht, wenn der Kunde mindestens 1 Jahr am Abonnementverfahren teilgenommen hat ist eine neue Einzugsermächtigung bis zum 10. des Vormonats einzureichen. (Änderungsformular). Der Abonnent ist verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen einen Wohnungswechsel unverzüglich anzuzeigen. Kosten, die dem Verkehrsunternehmen aus einer unterbliebenen Anzeige entstehen, gehen zu Lasten des Abonnenten.
Haftung
Ist der Abonnent nicht gleichzeitig Inhaber des in der Einzugsermächtigung genannten Kontos, so haften Abonnent und Kontoinhaber für alle aus dem Abonnementvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen als Gesamtschuldner.
Änderungen des Geltungsbereiches
Änderungen des Geltungsbereiches sind nur zum 1. eines Monats möglich und bis spätestens 10. des Vormonats beim Verkehrsunternehmen zu beantragen.
Fahrkarte verloren oder beschädigt
Gegen ein Entgelt von 15,00 € wird einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt. Sofern eine Ersatzkarte ausgestellt worden ist, gilt dies auch bei Wiederauffinden der Originalkarte.
Die wiedergefunden Originalkarte ist ungültig und unverzüglich an die Ausgabestelle der Ersatzkarte zurück zugeben. Verlorene Ersatzkarten werden nicht ersetzt. Als abhanden angezeigte Fahrkarten sind ungültig.
Beschädigte, verschmutzte, aber noch lesbare Zeitkarten werden bei Abgabe gegen ein Entgelt von 5,00 € ausgetauscht.
Beförderung von Tieren und Sachen
Hunde werden zum Kindertarif befördert. Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nur im Rahmen der Beförderungsbedingungen und der vorhandenen Kapazitäten. Bei bestimmten Fahrausweisen kann ein Hund gratis mitfahren. Blindenhunde, die einen Blinden begleiten, werden unentgeltlich befördert. Sachen sowie Kleintiere können in geeigneten Behältern im Rahmen der Beförderungsbedingungen unentgeltlich mitgeführt werden.
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Ticket-Angeboten finden Sie in den aktuellen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen.




