Jahreskarte
Zeitliche Geltungsdauer
Jahreskarten im Barverkauf gelten ein Jahr vom ersten Gültigkeitstag bis 12.00 Uhr des gleichen Tages des Folgejahres. Jahreskarten im Abonnement gelten vom Ersten eines Monats und enden am Letzten des Vormonats des darauf folgenden Jahres.
Räumlicher Geltungsbereich
Die Ausgabestelle trägt den räumlichen Geltungsbereich in Form der Wabennummern nach Angaben des Fahrgastes in die Jahreskarte ein. Anstelle der Wabennummern kann der Wabenname oder beides eingetragen werden. Bei Erwerb einer Jahreskarte der höchsten Preisstufe wird –anstatt der Wabennummern oder Wabennamen – „saarVVNetz“ bzw. „Netz“ eingetragen.
Übertragbarkeit
Jahreskarten sind im Rahmen ihrer Gültigkeit übertragbar. Persönliche Jahreskarten sind nicht übertragbar.
Benutzungsbestimmungen
Persönliche Jahreskarten sind als E-Ticket oder mit einem Lichtbild ausgestattet fälschungssicher auszugeben. Die Inhaberschaft ist dem Personal auf Verlangen mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.
Gültigkeit und Preisberechnung bei Tarifänderungen
Jahreskarten im Barverkauf, die vor einer Tariferhöhung erworben wurden, gelten bis zum Ende der vorgesehenen Laufzeit. Eine Nacherhebung findet nicht statt. Bei Jahreskarten im Abonnement findet eine Anpassung der monatlichen Abbuchungsbeträge im Monat der Tarifanhebung statt.
Benutzung der 1. Klasse
Bei der Benutzung der 1. Klasse im Schienenverkehr ist ein Zuschlag gemäß Ziffer 6 der Tarifbestimmungen zu erwerben.
Mitnahmeregelung
Die Jahreskarte erlaubt die unentgeltliche Mitnahme von bis zu 3 Kindern unter 6 Jahren. An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen im Saarland berechtigen Jahreskarten innerhalb des Geltungsbereiches ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3.00 Uhr zur Mitnahme von zwei weiteren Personen ohne Aufpreis. Anstelle einer Person kann maximal ein Hund mitgenommen werden.
Zahlungsart
Der Preis kann vorab als Einmalzahlung oder im monatlichen Lastschriftverfahren entrichtet werden.
Barverkauf
Jahreskarten können auch mit Vorauszahlung an bestimmten Verkaufsstellen erworben werden. Die Jahreskarte wird nach Zahlung ausgehändigt. Die Preise ergeben sich aus der Preistafel.
Verkauf im Abonnement
Verfahren
Jahreskarten werden im Abonnement ausgegeben, wenn ein Antrag mit Einzugsermächtigung vorgelegt wird. Das jeweilige Fahrgeld wird monatlich im Voraus bis auf weiteres, jedoch mindestens für die Dauer von 12 Monaten, von einem Girokonto bei einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut abgebucht. Das Abonnement kann an jedem 1. eines Monats begonnen werden, wenn bis zum 10. des Vormonats der Bestellschein mit Einzugsermächtigung vorliegt.
Kündigung des Abonnements, Preisänderungen
Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich bis zum 10. des Monats zu erfolgen. Wird das Abonnement vor Ablauf der 12-Monatsfrist gekündigt, so wird zu dem Abonnementpreis der Unterschied zwischen dem monatlichen Abonnementpreis und einer allgemeinen Monatskarte für den zurückliegenden Zeitraum erhoben. Dies gilt nicht, wenn der Kunde mindestens ein Jahr am Abonnementverfahren teilgenommen hat.
Änderungen des Geltungsbereiches
Änderungen des Geltungsbereiches sind nur zum 1. eines Monats möglich und bis spätestens zum 10. des Vormonats beim Verkehrsunternehmen zu beantragen.
Fahrkarte verloren oder beschädigt
Gegen ein Entgelt von 15,00 € wird einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt (übertragbare Karten 30,00 €). Sofern eine Ersatzkarte ausgestellt worden ist, gilt dies auch bei Wiederauffinden der Originalkarte.
Die wiedergefunden Originalkarte ist ungültig und unverzüglich an die Ausgabestelle der Ersatzkarte zurück zugeben. Verlorene Ersatzkarten werden nicht ersetzt. Als abhanden angezeigte Fahrkarten sind ungültig.
Beschädigte, verschmutzte, aber noch lesbare Zeitkarten werden bei Abgabe gegen ein Entgelt von 5,00 € ausgetauscht.
Beförderung von Tieren und Sachen
Hunde werden zum Kindertarif befördert. Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nur im Rahmen der Beförderungsbedingungen und der vorhandenen Kapazitäten. Bei bestimmten Fahrausweisen kann ein Hund gratis mitfahren. Blindenhunde, die einen Blinden begleiten, werden unentgeltlich befördert. Sachen sowie Kleintiere können in geeigneten Behältern im Rahmen der Beförderungsbedingungen unentgeltlich mitgeführt werden.
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Ticket-Angeboten finden Sie in den aktuellen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen.




