Monatskarte


Räumlicher Geltungsbereich

Die Ausgabestelle trägt den räumlichen Geltungsbereich in Form der Wabennummern nach Angaben des Fahrgastes in die Monatskarte ein. Anstelle der Wabennummern kann auch der Wabenname oder beides eingetragen werden. Innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches berechtigen Monatskarten zu beliebig vielen Fahrten. Fahrtunterbrechungen und beliebiges Umsteigen sind zugelassen. Bei Erwerb einer Monatskarte der höchsten Preisstufe wird – anstatt der Wabennummern oder Wabennamen – „saarVV-Netz“ bzw. „Netz“ eingetragen.

 

Übertragbarkeit

Die Monatskarten sind im Rahmen ihrer Gültigkeit übertragbar.

 

Gültigkeit und Preisberechnung bei Tarifänderungen

Bei einer Tarifänderung können Monatskarten noch zum bestehenden Preis gekauft werden, wenn der 1. Geltungstag vor dem Zeitpunkt der Tarifänderung liegt.

 

Benutzung der 1. Klasse

Bei der Benutzung der 1. Klasse im Schienenverkehr ist ein Zuschlag gemäß Ziffer 6 der Tarifbestimmungen zu erwerben.

 

Mitnahmeregelung

Die Monatskarte erlaubt die unentgeltliche Mitnahme von bis zu 3 Kindern unter 6 Jahren. An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen im Saarland berechtigen Monatskarten innerhalb ihres Geltungsbereiches ganztägig bis zum nächstfolgenden Werktag 3.00 Uhr zur Mitnahme von zwei weiteren Personen. Anstelle einer Person kann maximal ein Hund mitgenommen werden.


Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Ticket-Angeboten finden Sie in den aktuellen  Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen