Wochenkarte

 

Räumlicher Geltungsbereich

Die Ausgabestelle trägt in die Wochenkarte den räumlichen Geltungsbereich in Form der Wabennummern nach Angaben des Fahrgastes ein. Anstelle der Wabennummer kann auch der Wabenname eingetragen werden. Innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches berechtigen Wochenkarten zu beliebig vielen Fahrten. Fahrtunterbrechungen und beliebiges Umsteigen sind zugelassen. Bei Erwerb einer Wochenkarte der höchsten Preisstufe wird – anstatt der Wabennummern oder Wabennamen – „saarVVNetz“ bzw. „Netz“ eingetragen.

 

Übertragbarkeit

Die Wochenkarten sind im Rahmen ihrer Gültigkeit übertragbar.

 

Gültigkeit und Preisberechnung bei Tarifänderungen

Bei einer Tarifänderung können Wochenkarten noch zum bestehenden Preis gekauft werden, wenn der 1. Geltungstag vor dem Zeitpunkt der Tarifänderung liegt.

 

Benutzung der 1. Klasse

Bei Benutzung der 1. Klasse im Schienenverkehr ist ein Zuschlag gemäß Ziffer 6 der Tarifbestimmungen zu erwerben.

 

Mitnahmeregelung

Keine, ausgenommen die unentgeltliche Mitnahme von bis zu 3 Kindern unter 6 Jahren.

 
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Ticket-Angeboten finden Sie in den aktuellen  Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen